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RA Dr. Jan Kaestner

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Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

(Urheberrechtsgesetz - Inhaltsübersicht)


Vom 9. September 1965, BGBl. I S. 1273

Stand: 1. September 2000

Zuletzt eingearbeitete Gesetzesänderungen:


Inhaltsübersicht:

Erster Teil: Urheberrecht

Erster Abschnitt: Allgemeines

Zweiter Abschnitt: Das Werk

Dritter Abschnitt: Der Urheber

Vierter Abschnitt: Inhalt des Urheberrechts

1. Allgemeines

2. Urheberpersönlichkeitsrecht

3. Verwertungsrechte

4. Sonstige Rechte des Urhebers

Fünfter Abschnitt: Rechtsverkehr im Urheberrecht

1. Rechtsnachfolge in das Urheberrecht

2. Nutzungsrechte

Sechster Abschnitt: Schranken des Urheberrechts

Siebenter Abschnitt: Dauer des Urheberrechts

Achter Abschnitt: Besondere Bestimmungen für Computerprogramme

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Zweiter Teil: Verwandte Schutzrechte

Erster Abschnitt: Schutz bestimmter Ausgaben

Zweiter Abschnitt: Schutz der Lichtbilder

Dritter Abschnitt: Schutz des ausübenden Künstlers

Vierter Abschnitt: Schutz des Herstellers von Tonträgern

Fünfter Abschnitt: Schutz des Sendeunternehmens

Sechster Abschnitt: Schutz des Datenbankherstellers

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Dritter Teil: Besondere Bestimmungen für Filme

Erster Abschnitt: Filmwerke

Zweiter Abschnitt: Laufbilder


Vierter Teil: Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

Erster Abschnitt: Verwertungsverbot

Zweiter Abschnitt: Rechtsverletzungen

1. Bürgerlich-rechtliche Vorschriften, Rechtsweg

2. Strafrechtliche Vorschriften

3. Vorschriften über Maßnahmen der Zollbehörde

Dritter Abschnitt: Zwangsvollstreckung

1. Allgemeines

2. Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Urheber

3. Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Rechtsnachfolger des Urhebers

4. Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben und gegen den Lichtbildner

5. Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bestimmte Vorrichtungen

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Fünfter Teil: Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlußbestimmungen

Erster Abschnitt: Anwendungsbereich des Gesetzes

1. Urheberrecht

2. Verwandte Schutzrechte

Zweiter Abschnitt: Übergangsbestimmungen

Dritter Abschnitt: Schlußbestimmungen


Anlage (zu § 54d Abs. 1 des Urhebergesetzes, Vergütungssätze des § 54ff. UrhG)

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© Dr. Jan Kaestner
Stand: 20. Februar 2005