HTML-Version der gleichnamigen Veröffentlichung in der JuS 1996, S. 754 - 758.
Hinweis: Dieser Text wurde im Juli 1995 fertiggestellt und wurde seitdem nicht aktualisiert. Bitte berücksichtigen Sie, dass einzelne Dienste (wie Gopher) aufgrund der technischen Entwicklung in den letzten Jahren heute kaum noch verwendet werden. Weiterhin haben sich die Hyperlinks zu vielen Angeboten geändert. Der Artikel wurde fortgesetzt und aktualisiert mit dem Beitrag "Neue juristische Dienste im WWW", JuS 1997, S. 94 f.
Seit einigen Monaten stößt man in den Medien häufig auf Adressen in der
folgenden Form: http://www.name.etc/... [1]. Es handelt sich
hierbei um sog. Uniform Resource Locators (URL) [2], um
Adressen, die auf Datenquellen im Internet [3] verweisen. Im
folgenden Beitrag soll gezeigt werden, welche Nutzungsmöglichkeiten das Internet
dem (auch angehenden) Juristen eröffnet und warum es wichtig ist, die weitere
Entwicklung dieses Datennetzes zu verfolgen.
Das Internet hat sich seit seiner Gründung [4] beständig ausgedehnt [5]. Erst die Entwicklung eines weltweit anerkannten Datenübertragungsstandards (häufig mit TCP/IP umschrieben [6]) und besonders die Einigung auf einen Standard zum Zugänglichmachen dieser Daten [7] führte aber zu einer wahren Informationsflut. In nur wenigen Jahren wurden große Datenbestände in das Internet eingespeist und so für jeden Nutzer des Internets verfügbar.
Inzwischen finden sich auch Datenbestände im Internet, die für Juristen interessant sind, beispielsweise Rechtsprechungsdatenbanken, Kataloge von Bibliotheken und Gesetzestexte. Weiterhin ermöglicht das Internet eine Kontaktaufnahme u.a. mit Universitäten, Rechtsanwaltskanzleien, Regierungen und internationalen Organisationen und somit eine erleichterte Informationsgewinnung in vielen Bereichen juristischer Tätigkeit. Die heute im Internet angebotenen juristischen Dienste sollen hier kurz dargestellt werden.
III. Juristische Dienste im Internet
Das FTP (File Transfer Protocol) ist ein im TCP/IP enthaltener Standard zum Übertragen von Dateien im Internet. Programme, die das FTP unterstützen [8], ermöglichen den Kontakt zu einem an das Internet angeschlossenen Computer [9]. Per FTP können dann z.B. Dateien kopiert werden, die der Öffentlichkeit von diesem Computer zur Verfügung gestellt werden. Auf demselben Weg können auch eigene Dateien im Internet verbreitet werden. Nach Herstellen der Verbindung ist oft das Einloggen [10] auf dem fremden Computer erforderlich. Werden Dateien der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, kann man sich üblicherweise mit der Kennung "anonymous", "ftp" oder "guest" einloggen (sog. anonymous-FTP-Server) [11].
Da FTP hauptsächlich der Programmübertragung dient, finden sich hier nur wenige spezielle Informationen für Juristen. Interessant ist FTP aber dennoch, weil viele Hilfsprogramme für das Internet, z.B. HTML-Editoren, Gopher-Clients oder WWW-Browser als Freeware oder Shareware [12] über anonyme FTP-Server verbreitet werden [13].
TELNET ist ein ebenfalls im TCP/IP enthaltenes Übertragungsformat [14]. Mit einem TELNET-Terminalprogramm ist eine Verbindung mit einen fremden Computer möglich [15]. Anders als bei der Verwendung von FTP werden je nach dem verwendeten TELNET-Server Kommandos unterstützt, die über den bloßen Dateitransfer hinausgehen, z.B. Suchbefehle oder einen Befehl zum Einloggen, die über eine Benutzerkennung wiederum weitere Befehle erschließen. Die meisten TELNET-Server, die für Juristen interessante Daten zur Verfügung stellen [16], werden von kommerziellen Anbietern unterhalten. Dies erklärt sich durch die aufwendige Eingabe und Verwaltung der Daten. Eine zur vollständigen Nutzung der angebotenen Dienste des Servers notwendige Kennung erhält man daher üblicherweise nur gegen Entgelt; eine Ausnahme stellt der TELNET-Server der Europäischen Kommission [17] dar.
JURIS ist ein kommerzieller Server, der über TELNET deutsche Rechtsprechung und Literatur im Volltext zur Verfügung stellt [18]. Mit Hilfe eines Suchbefehlssatzes können die einzelnen Datenbanken, z.B. Datenbanken zur Rechtsprechung, zu selbständiger und unselbständiger Literatur, zu Verwaltungsanweisungen, zum Bundesrecht, oder die Datenbanken CELEX (eine Datenbank mit Entscheidungen und Literatur zum Recht der Europäischen Gemeinschaft) und ASYLIS (eine Datenbank zur Dokumentation des Asylrechts) nach Autoren, Stichworten, Aktenzeichen, Daten u.ä. durchsucht werden.
JURIS ist eine sinnvolle Ergänzung bzw. Alternative zu Rechtsprechungsübersichten auf CD-ROM und ermöglicht z.Z. die umfassendste Suche nach deutscher Rechtsprechung und Literatur. Deutsche Universitäten bieten teilweise eine Kennung für Mitarbeiter und Studenten an, mit der zwar oft nicht der Ausdruck der gefundenen Texte ermöglicht wird, aber die entsprechenden Fundstellen gesucht werden können. Der Anschluß an JURIS dürfte für kleine und mittelgroße Kanzleien eine zu große finanzielle Belastung bedeuten, durchaus sinnvoll erscheint ein Anschluß aber für größere Sozietäten, die umfangreiche Rechtsprechungs- und Literaturrecherche betreiben. Auch in größeren Bibliotheken der Gerichte findet sich vereinzelt ein Computer mit Zugriff auf JURIS [19].
ECHO (European Commision Host Organisation) [20] ist ein 1980 von der Europäischen Kommission gegründeter nichtkommerzieller Server, der die Entwicklung europäischer Informationsdienste fördern soll. Dem Benutzer werden Informationen über die einzelnen Dienste zur Verfügung gestellt, so beispielsweise die Inhalte der von den Informationsdiensten abrufbaren Datenbanken, und eine Kontaktaufnahme ermöglicht. Momentan zugänglich sind u.a. die ECHO-Datenbanken IM92 (ein Verzeichnis europäischer Informationsdienste), DARE (eine von der UNESCO produzierte Datenbank, in der sich Verweise auf internationales Recht, Experten und Periodika im Bereich der Sozialwissenschaften finden), INFORMATION MARKET FORUM (enthält Informationen über europäische Dienstleistungsanbieter aller Art), IDEA + (in der ein Verzeichnis der europäischen Institutionen zu finden ist) und TED (u.a. mit Ausschreibungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft).
Eine Informationsbeschaffung über ECHO dürfte nicht nur für europäisch orientierte Wirtschaftskanzleien interessant sein, sondern auch für Kanzleien, die sich auf europäische Arbeits- und Sozialrecht spezialisiert haben. Studenten können sich z.B. über die europäische Gemeinschaft informieren und Kontakte zu europäischen Dienstleistern knüpfen (Praktika und Arbeitgeber im europäischen Ausland o.ä.).
WESTLAW [21] ist ein kommerzieller TELNET-Server, der die Suche rechtswissenschaftlicher Veröffentlichungen im anglo-amerikanischen Sprachraum unterstützt. In ca. 5000 einzelnen Datenbanken sind u.a. die Entscheidungen amerikanischer Bundes- und Staatsgerichte, Gesetze und Verordnungen der Vereinigten Staaten und der Einzelstaaten, rechtswissenschaftliche Periodika und ein rechtswissenschaftliches Wörterbuch zu finden. LEXIS-NEXIS ist ein kommerzieller TELNET-Server der Verlagsgruppe Reed Elsevier plc, London, auf dem juristische Texte aller Art im Volltext in englischer Sprache zu finden sind. Weiterhin werden ein Nachrichtendienst und Informationen über Handelspartner von LEXIS-NEXIS angeboten. Um ein Beispiel der Größe eines solchen Servers zu liefern: LEXIS-NEXIS besteht aus mehr als 5600 einzelnen Datenbanken, in denen insgesamt über 417 Millionen Dokumente gespeichert sind. Jede Woche sollen ca. 1,8 Millionen neue Dokumente hinzukommen [22].
Der Anschluß an solche kommerzielle Server ist für deutsche Juristen allerdings nur ratsam, wenn sie sich auf anglo-amerikanisches Recht spezialisiert haben oder häufig Klienten rechtsvergleichend beraten müssen. Für Universitäten bestünde theoretisch die Möglichkeit einen WESTLAW- oder LEXIS-NEXIS-Anschluß für rechtsvergleichende wissenschaftliche Arbeit an deutschen Universitäten gemeinschaftlich zu kaufen [23]. Eine derartige Initiative wurde meines Wissens bisher aber nicht ergriffen.
USENET ist eine Bündelung von Übertragungsstandards, mit denen hauptsächlich Texte gelesen und übertragen werden können. USENET, informell auch Netnews genannt, ersetzt dabei Funktionen, die sonst e-mail [24] übernimmt. In USENET finden sich nach Themen sortierte Nachrichtengruppen, die vom Nutzer (kostenlos) abonniert werden können. Zu den jeweiligen Themen können dann vom Abonnenten Nachrichten eingespeist werden, eingespeiste Nachrichten gelesen und Kommentare verfaßt werden. Newsgroups mit juristischem Schwerpunkt existieren hauptsächlich im anglo-amerikanische Sprachraum [25]. Diese Gruppen können natürlich auch für deutsche Juristen interessant sein. Soweit ersichtlich, gibt es bisher zwei deutschsprachige Gruppen [26], in denen juristische Themen aller Art diskutiert werden. Interessant wäre bei intensiverer Nutzung von USENET eine weitere Spezialisierung der Gruppen, z.B. eine Unterteilung in zivil-, straf- und öffentlich-rechtliche Gruppen, um eine Information zu Einzelthemen zu erleichtern.
Gopher ist ein an der Universität von Minnesota entwickeltes System, das einzelne Computer oder Netze bzw. die dort enthaltenen Daten verbindet [27]. Bereits hier wird über Menüs das Auffinden von Daten im Internet erleichtert. Im Gegensatz zu FTP-Programmen wird die Verbindung zu fremden Computern automatisiert, die enthaltenen Dateien werden in eine Menüstruktur integriert, und man kann Daten nicht nur laden und speichern, sondern während der Benutzung des Gopher auch ASCII [28]-Dateien ansehen. Über Gopher erhält man heute hauptsächlich Zugriff auf Daten, die keiner weiteren grafischen Aufarbeitung (z.B. durch das HTML-Format [29] im WWW) bedürfen. Den allgemeinen Einstieg findet man über einen eigenen Gopher-Client (z.B. hat bzw. hatte fast jede Universität in Deutschland einen eigenen Gopher-Client mit einer direkten Verbindung zu ihrem Gopher-Server) oder per TELNET über einen öffentlichen Gopher-Server [30]. Heute verweisen aber meist auch WWW-Texte auf die entsprechenden Gopher-Server und stellen eine Verbindung zu lokalen Gopher-Clients her. Die Installierung eigener Gopher-Server erübrigt sich daher heute, kann doch ein WWW-Server grundsätzlich alle Aufgaben übernehmen kann. Die Ablösung von Gopher durch das WWW zeigt sich z.B. daran, daß die früher nur auf einem Gopher-Server zu findenden Pressemitteilungen oberster Bundesgerichte heute leicht über das WWW zugänglich sind [31].
Gopher-Server sind nach wie vor allerdings die einzige Quelle einiger deutscher Gesetzestexte [32]. Da es sich hier um nichtkommerzielle Anbieter handelt, muß leider vor oft veralteten Textausgaben gewarnt werden. Einige Texte mußten zudem aus urheberrechtlichen Gründen aus dem Gopher entfernt werden, weil die rechtlich geschützten inoffiziellen Überschriften der Rechtsnormen mit eingescannt worden waren.
b) Gopher-Server deutscher Universitäten
Einige Universitäten verwalten ausschließlich einen Gopher-Server, auf dem aber grundsätzlich dieselben Informationen wie auf WWW-Servern enthalten sind [33]. Auf Gopher-Servern von Universitäten, die WWW-Seiten verwalten, findet sich daneben häufig keine eigenständige Information. Es wird daher empfohlen, zunächst WWW-Seiten der jeweiligen Universität zu suchen [34] und über diese Seiten den Kontakt aufzunehmen.
WWW (World Wide Web) ist die Bezeichnung für eine Weiterentwicklung des Gopher-Programms. Es handelt sich um ein System, das 1992 am CERN (Centre Européen de Recherches Nucléaires) entwickelt wurde [35]. WWW-Browser [36] ermöglichen nicht nur die Verbindung zu fremden Computern und die grafische Gestaltung von Texten durch das HTML-Format [37], sondern durch die Möglichkeit der Einbindung von Hilfsprogrammen auch die Darstellung der gängigen Text, Bild und Ton-Formate. Auch e-mail- und TELNET-Programme können in WWW-Browser eingebunden werden. Damit können grundsätzlich alle Möglichkeiten des Internets in einem WWW-Browser kombiniert werden.
Das WWW stellt somit den bisherigen Höhepunkt der Entwicklung der Nutzung des Internets dar. Durch benutzerfreundliche Verweise auf Quellen im Internet (die Verweise, die sog. Hyperlinks, werden durch Anklicken mit der Computermaus verfolgt, die gewählte Datei geladen und mit dem WWW-Browser selbst bzw. dem passenden Hilfprogramm dargestellt) können fast alle im Internet verfügbaren Daten in aller Welt abgerufen werden [38].
a) Juristische Server der Universitäten
Fast jede Universität in Deutschland ist an das Internet angeschlossen und verwaltet inzwischen Seiten ihrer juristischen Fakultät im WWW [39]. Hier finden sich, jeweils abhängig von der Initiative des Dekanats, der Professoren und der Studenten, allgemeine Informationen zum Jurastudium, Informationen über einzelne Lehrstühle [40], die Fachschaften und andere Studentenorganisationen, kommentierte Vorlesungsverzeichnisse und oft auch Verweise auf juristische Dienste im Internet. Studenten wird so nicht nur Einblick in die eigene Fakultät gewährt, sondern auch eine Kontaktaufnahme mit anderen Universitäten ermöglicht, um sich beispielsweise über einen Studienplatzwechsel zu informieren. Auch Universitäten in anderen Ländern (vor allem in den Vereinigten Staaten) sind häufig an das WWW angeschlossen [41]. Studenten können sich hier z.B. über Möglichkeiten eines Studiums im Ausland informieren. Auf diesen Servern findet man meist auch Verweise auf weitere juristische Dienste, die in dem jeweiligen Land angeboten werden (Gesetze, Entscheidungssammlungen, Regierungsveröffentlichungen usw.).
Entscheidungssammlungen werden bisher hauptsächlich über TELNET kommerziell angeboten [42]. Dies erklärt sich durch den erheblichen Aufwand, den die Eingabe und die Verwaltung der Daten erfordert. Im WWW finden sich aber z.B. Volltexte neuerer Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen [43] und Entscheidungen der obersten Staats- und Bundesgerichte der Vereinigten Staaten [44].
c) Pressemitteilungen oberster Bundesgerichte
Die Universität Saarbrücken verwaltet WWW-Seiten, die auf Pressemitteilungen des Bundesarbeitsgerichts, Bundesfinanzhofs, Bundesgerichtshofs, Bundessozialgerichts, Bundesverwaltungsgerichts und Bundesverfassungsgerichts im Gopher verweisen [45]. Hier finden sich auch Mitteilungen über Verhandlungstermine und Personalstandsveränderungen dieser Gerichte.
WWW-Dokumente verweisen hauptsächlich auf die über Gopher und über TELNET zu findenden Texte und Dienste [46]. Hingewiesen sei aber auf die abrufbaren Verfassungen aus aller Welt oder beispielsweise das Bundesdatenschutzgesetz [47]. Aufgrund einer erfreulichen Initiative einer Mitarbeiterin der Universität Karlsruhe werden in Zukunft ca. 75 weitere aktuelle Gesetzestexte im WWW zur Verfügung stehen.
In bezug auf die Literaturrecherche verweisen manche WWW-Dokumente zwar noch auf Gopher- oder TELNET-Server der Bibliotheken. Die meisten Universitätsbibliotheken stellen heute die Abfrage ihrer Datenbestände aber auf Abfragen über Formulare im HMTL-Format um. Als Beispiele [48] seien genannt die OLIX-OPAC-Recherche der Universitätsbibliotheken Freiburg, Kaiserslautern, Karlsruhe und Tübingen [49] oder der WWW-Server der Juristischen Seminarbibliothek der Universität des Saarlandes [50], der z.Z. allerdings noch im Aufbau befindlich ist. Man kann hier über Suchmasken Anfragen mit Titel, Autor, Erscheinungsjahr o.ä. an die jeweilige Bibliothek senden, die meist binnen wenigen Sekunden beantwortet werden und Aufschluß nicht nur über weitere Informationen zu den Werken (ISBN, Auflage, Erscheinungsort usw.), sondern auch über deren Standort in der Bibliothek geben. Im WWW werden daneben (in begrenztem Umfang) auch juristische Fachzeitschriften kostenlos angeboten [51].
f) Regierungsveröffentlichungen
Um ihre Politik und Tätigkeit darzustellen, haben in den letzten Jahren auch Regierungen WWW-Server eingerichtet. In Deutschland betreiben diese Form der Öffentlichkeitsarbeit allerdings nur das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie [52] und einzelne Bundesbehörden (z.B. BSI, BAM, FAL [53]), im Gegensatz beispielsweise zu Kanada und den Vereinigten Staaten mit umfangreichen zentralen Servern der Regierung [54]. Daneben hat Bayern als bisher einziges Bundesland einen Server der Bayerischen Staatsregierung installiert [55]. Das Projekt, dessen Kosten sich auf DM 300 Millionen belaufen, informiert grafisch aufgearbeitet z.B. über den Aufbau des Bayerischen Landtags, die Geschichte Bayerns und die Organisation und Tätigkeit der Bayerischen Staatsregierung.
g) Informationen internationaler Organisationen
aa) Europäische Union
Neben dem TELNET-Server [56] betreibt die Europäische Union einen WWW-Server [57], der bisher Informationen zur Geschichte der EU und zu einigen Institutionen der EU (Europäisches Parlament, Europäische Kommission und Rat der Regionen) in verschiedenen Sprachen enthält. Parallel dazu unterhält die Europäische Kommission einen eigenen WWW-Server [58], der zusätzlich Daten über den Wirtschafts- und Sozialrat, Informationsprogramme der Kommission (I´m Europe u.ä.) und eine Verbindung zu ECHO [59] anbietet.
bb) Andere Internationale Organisationen
Mehrere Server betreiben z.B. die Vereinten Nationen [60] und ihre Unterorganisationen [61]. Hier finden sich u.a. Dokumente der Generalversammlung, des Sicherheitsrats und des Sozialrats, Daten über Gipfeltreffen und Informationen über aktuelle Projekte. Die NATO ist bisher nur über Gopher zu erreichen [62], auch hier finden sich aber die wichtigsten Dokumente des NATO-Bündnisses. Weitere Server betreiben z.B. das Internationale Rote Kreuz, Amnesty International, Greenpeace oder die Weltbank [63].
Vor allem in den Vereinigten Staaten unterhalten Kanzleien eigene WWW-Server oder mieten sich in einen Gemeinschaftsserver ein [64]. Sie informieren dort über ihren Tätigkeitsbereich und ihre Mitarbeiter, bieten oft Verbindungen zu anderen juristischen Diensten im Internet an und ermöglichen vor allem eine direkte Kontaktaufnahme (meist per e-mail). Aus Gründen der Datensicherheit [65] wird davon abgeraten, vertrauliche Informationen über das Internet zu versenden; die eigentliche Beratung erfolgt also nach wie vor in persönlichen Gesprächen oder auf schriftlichem Weg. Zumindest die Suche nach einer Kanzlei mit passendem Tätigkeitsfeld, Erkundigungen nach den Kosten einer Beratung und ein erstes Vorgespräch werden so aber ermöglicht.
In Deutschland besteht die Gefahr, daß Werbung der Kanzleien im Internet gegen das Werbeverbot für Rechtsanwälte verstößt. Dieses Verbot ergibt sich insbesondere aus § 2 Abs. 1 der aufgrund § 177 Abs. 2 Nr. 2 BRAO erlassenen Richtlinie des anwaltlichen Standesrechts und neuerdings aus § 43b BRAO selbst [66]. Allerdings wird dort kein allgemeines Werbeverbot festgelegt. So sollte Informationswerbung zulässig sein, solange sie nicht in anpreisende Selbstdarstellung umschlägt [67]. Insofern, als die generalklauselartige Formulierung des § 2 der Richtlinie auch an die "zeitgenössische Überzeugung" geknüpft sein dürfte [68], scheint eine Darstellung zur Kanzlei selbst (z.B. Größe, Tätigkeitsfeld und Adresse) und zur Person der dort tätigen Rechtsanwälte (z.B. akademische Grade und Fachrichtung bzw. Spezialisierung) theoretisch zulässig [69]. Bei der derzeitigen restriktiven Auslegung des § 2 Abs. 1 der Richtlinie durch die Gerichte wird hier von einer Darstellung im Internet z.Z. aber noch abgeraten.
Im Vergleich zu anderen Fachgebieten bietet das WWW nur wenige rechtswissenschaftliche Dienste an. Das liegt möglicherweise an einer traditionell eher zögerlichen Inanspruchnahme moderner Technik durch Rechtswissenschaftler. Weitere speziell juristische Daten sind somit bisher nicht im WWW bzw. Internet zu finden. Von allgemeinem Interesse könnten aber die umfangreichen Angebote von Informationsdiensten in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Kultur, Sport und vor allem technische Wissenschaften sein. So gibt es, um nur einige wenige Beispiel zu nennen, Zeitschriften und Zeitungen im Internet [70], ein virtuelles Museum [71] und Informationen über die aktuellen deutschen Börsenkurse [72].
Es ist zu erwarten, daß in den nächsten Monaten und Jahren neue Anbieter auf
den Markt für Informationsdienste drängen und vorhandene Dienste ihre Angebote
ausweiten. Inwieweit juristisch interessante neue Datenbestände eingespeist
werden, hängt dabei größtenteils von der Initiative der WWW-Nutzer selbst ab.
Neben neuen kommerziellen Datenbanken werden aber sicherlich die Universitäten
ihre Dienstleistungen im Bereich der Literaturrecherche und der Informationen
über das juristische Studium und die jeweiligen Fakultäten erweitern. Schon
heute gibt es juristische Publikationen, die ausschließlich über das Internet
vertrieben werden. Es ist somit wahrscheinlich, daß in den nächsten Jahren eine
teilweise Verlagerung juristischer Information auf Computer stattfinden wird.
Automatisch eingeordnete Nachlieferungen der Gesetzestexte über das Internet
beispielsweise sind zwar heute noch Zukunftsmusik, theoretisch aber längst
möglich und bei der derzeitigen Ausbreitung des Internets sicher nicht völlig
ausgeschlossen. Ebenso wird in Zukunft die Selbstdarstellung von
Dienstleistungsanbietern im Internet einen größeren Stellenwert einnehmen. Das
Internet könnte sich so zumindest zu einem Medium für die Kontaktaufname zu
Dienstleistungsanbietern, also natürlich auch zu Rechtsanwälten, entwickeln. Es
ist daher ratsam, daß Juristen jeden Betätigungsfeldes die Ausweitung der im
Internet angebotenen Nutzungsmöglichkeiten weiterhin beobachten, um den Anschluß
an eine solche Entwicklung nicht zu verpassen [73].
© Dr. Jan Kaestner |